AGB „DiWiKu“

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) – Aussteller, Konferenzteilnehmer und Besucher

Dieses sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) des Veranstalters (§ 3) der DiWiKu“.

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche durch den Veranstalter angebotenen Dienstleistungen für die Teilnahme von Besuchern sowie Ausstellern, Konferenzveranstaltern und Fachvortragenden im folgenden Kunden an der „DiWiKu“.

(2) Soweit der Veranstalter sein Dienstleistungsangebot künftig erweitert oder ändert, dann gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen auch für künftige oder geänderte Dienstleistungen des Veranstalters.

(3) Diese Bedingungen gelten ergänzend und ggfs. abweichend zu den Bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KB Hein GmbH.

(4) Geregelt sind neben der Buchung von Besuchertickets auch die Miete virtueller Messestände sowie von Vortragsslots im Rahmen der „DiWiKu“. Sämtliche in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen unterliegen diesen AGB.

(5) Weitergehende Leistungsbeschreibungen können sich aus den Anmeldeformularen ergeben.

  • 3 Vertragsbestandteile

2.1 Mit Absenden des Anmeldeformulars (§ 5) erkennt der Kunde diese allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) als verbindlich an.

  • Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)
  • Anmeldeformulare
  • Datenschutzerklärung
  • 3.Veranstalter

Veranstalter der „DiWiKu“ ist:

Konstruktionsbüro Hein GmbH
Marschstrasse 25
D-31535 Neustadt

info@kb-hein.de

Telefon: +49 (0) 5032 / 63 15 1
Telefax: +49 (0) 5032 / 63 11 6

  • 4Teilnahmeberechtigung

Als Aussteller, Konferenzteilnehmer sowie Veranstaltungsbesucher sind sowohl juristische als auch natürliche Personen zugelassen.

  • 5 Vertragsschluss (Anmeldung/Anmeldebestätigung)

(1) Eine Anmeldung zur Messe erfolgt online über die Homepage des Veranstalters unter folgenden Link (https://www.kb-hein.de/technologietag/technologietag-anmeldung/).

(2) Eine Anmeldung zu der Messe erfolgt online durch das vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars unter dem Menüpunkt „Registrierung“ und dem Absenden des ausgefüllten Antrages durch Klicken des Buttons „jetzt registrieren“.

(3) Der Kunde erhält anschließend automatisiert eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die im Anmeldeformular hinterlegte E-Mail-Adresse.

(4) Mit Bestätigung der Anmeldebestätigung sind die Zugangsdaten freigeschaltet und der Besucher kann sich mit den im Anmeldeformular hinterlegten Zugangsdaten über den Button „Log-in“ einloggen.

  • 6 Widerruf

(1) Bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) steht dem Besucher ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 355 BGB) zu, sofern dieser Verbraucher ist.

(2) Widerrufsbelehrung

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (§ 3) mit Hilfe von einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(4) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(5) Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)

– An Konstruktionsbüro Hein GmbH
Marschstrasse 25
D-31535 Neustadt

info@kb-hein.de

Telefon: +49 (0) 5032 / 63 15 1
Telefax: +49 (0) 5032 / 63 11 6

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.

(6) Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlieren. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.

  • 7 Leistungen Veranstalter

(1) Der Veranstalter erbringt folgende Leistungen:

  • Gegenüber allen Kunden der Messe
    • Einräumung eines technischen Zugangs über den Log-in-Account des Kunden.
  • Gegenüber Ausstellern, Konferenzveranstaltern sowie Fachvortragenden gemäß den individualvertraglichen Abreden sowie
    • Einräumung eines technischen Zugangs über den Log-in-Account des Kunden.
    • Standard Ausstellerstand auf der digitalen Messe.
    • Firmeneintrag mit Logo.
    • Produkt- oder Firmenpräsentation

(2) Dem Veranstalter liegt es frei, sein Angebot nachträglich zu ergänzen, zu erweitern, einzuschränken oder anderweitig abzuändern.

  • 8 Zahlung und Fälligkeit

(1) Alle genannten Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

(3) Erst nach Zahlungseingang der vollständigen Teilnahmegebühr erhält der Teilnehmer sein Ticket bzw. für Aussteller oder Konferenzveranstalter den Zugang zum CMS, über das er seinen virtuellen Messestand und den Katalogeintrag verwaltet. Der Veranstalter behält sich vor, diesen Zugang zu sperren, wenn der Rechnungsbetrag nicht bis zum unter (2) genanntem Fälligkeitstermin auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.

(4) Fertigstellung des virtuellen Messestands durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer bestätigt, dass er seinen virtuellen Messestand bis 3 Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung (sei es der jährliche TT oder der Start bei DIWIKU) sowohl grafisch, als auch mit Inhalten befüllt und in die „DiWiKu“ einstellt. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle des Termin-Verzugs und der Nicht-Befüllung den virtuellen Messestand des Teilnehmers zu deaktivieren.

(5) Einreichung der Fachvorträge für die „DiWiKu“ Webkonferenz
Der Teilnehmer bestätigt, dass er Titel und Kurzbeschreibung seiner Fachvorträge samt einem Foto des Referenten bis spätestens zum 4 Wochen vor dem Beginn des Vortrages einreicht. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle des Termin-Verzugs dem Teilnehmer sein Anrecht auf den Sprecher-Slot zu entziehen. In Absprache mit dem Veranstalter können Titel, Beschreibung und Referent nach dem Einreichen des Titels im Ausnahmefall verändert werden.

  • 9 Gewährleistung

(1) Der Veranstalter gewährleistet, dass die Dienstleistungen gemäß § 7 grds. vertragsgemäß und frei von Sach- und Rechtsmängeln erbracht werden und keine Mängel aufweisen, welche die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Insbesondere gewährleistet der Veranstalter, dass der Kunde das Dienstleistungsangebot gemäß § 8 im Rahmen des vertraglichen Umfanges nutzen kann und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Eine Beschaffenheitsgarantie in Bezug auf die Dienstleistungen gemäß § 7 wird vom Veranstalter nicht übernommen.

(3) Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Rahmenprogramms und einen Austausch von Referenten vor.

(4) Die Veranstaltung wird mit Hilfe eines Onlinetools der Expo-Ip erbracht. Der Veranstalter kann den Dienst daher nur in der Form zur Verfügung stellen, die Expo-IP ihm diesen seinerseits zur Verfügung stellt.

  • 10 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit;

– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

– im Umfang einer vom Veranstalter übernommenen Garantie

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung des Veranstalters besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Veranstalters.

(5) Die Datenverarbeitung über das Internet kann wegen der technischen Gegebenheiten nicht durchgängig fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der genutzten Online Plattform www.expo-ip.com für die digitale Messe sowie die Nutzung der Webinar, Chat-, Video- und Kommunikationstools.

  • 11 Leistungsstörungen

(5) ) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, Pandemien, Stromausfall, Internetausfall die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

  • 12 Nutzungsrechte/Urheberrechte

(1) Die Dienstleistungsangebote des Veranstalters und insbesondere die über Aussteller und Referenten zur Verfügung gestellten Dienstleistungen wie zum Beispiel Vorträge, Dokumentationen, Webinare, Videoaufzeichnungen, Tonaufzeichnungen, Power-Point-Präsentationen u. a. sind in der Regel marken- oder urheberrechtlich geschützt.

(2) Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonst gewerbliche Nutzung der Dienstleistungsangebote durch den Kunden ist nicht gestattet, außer sowohl der Veranstalter als auch der jeweilige Aussteller/Referent haben einer solchen Nutzung ausdrücklich eingewilligt.

  • 13 Preise

Die Preise für Tickets sind in der Preisliste auf der Anmeldeseite hinterlegt.

  • 14 Datenschutz

Der Kunde nimmt die Datenschutzerklärung des Veranstalters zur Kenntnis. Die Datenschutzerklärung ist https://diwiku.expo-ip.com/meta/privacy

  • 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand liegen am Sitz, sofern der Kunde Unternehmer ist. Soweit gesetzlich zulässig ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.

  • 16 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • 17 Salvatorische Klausel

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) Regelungslücken enthalten, verpflichten sich die Parteien zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zu vereinbaren, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.